Newsletter 2022/07 - Ihr LClux®-Guide für Technik, Marketing und Verkauf
Liebe Leserin, lieber Leser,
heute entführen wir Sie ins alte China. Von dort kommt eine sehr schöne Geschichte, wie wir unsere Preise stolz vertreten können.
Anstatt lange zu argumentieren vielleicht einfach mal diese Begebenheit erzählen.
Anregungen und Kritik wie immer per E-Mail an: info@lclux.de
Viel Spaß beim Lesen des aktuellen Newsletters - Ihr Team von LClux!
Inhalte dieses Newsletters:
- Der Kaiser von China
- Lichtverschmutzung! Auch ein Thema für die private Außenbeleuchtung?
- LClux Insider Angebot!
Der Kaiser von China
Der Kaiser von China hörte von einem großen Künstler, der sich auf grandiose Tuschzeichnungen von Vögeln verstand. Er ließ ihn kommen und befahl ihm, einen Hahn zu zeichnen, denn der Kaiser liebte Hähne über alles.
Der Künstler ließ über ein Jahr nichts von sich hören. Da schickte der Kaiser nach ihm, seine Gesandten aber wurden vertröstet.
Es ginge noch einige Zeit, ließ der Künstler ausrichten. So geschah es auch im zweiten Jahr. Nach drei Jahren aber verlor der Kaiser die Geduld und erschien mit seinem Tross vor dem Haus des Künstlers.
Dieser führte ihn hinein, nahm vor den Augen des Kaisers ein großes Blatt und zeichnete mit wenigen kühnen Strichen einen prachtvollen Hahn. Der Kaiser war begeistert, doch entrüstete er sich über den hohen Preis. «Wie kannst du so viel Geld fordern für eine Zeichnung, die du in wenigen Augenblicken vor meinen Augen auf das Papier wirfst?», fragte er.
Ohne ein Wort führte ihn der Künstler in einen großen Raum, der voll hing mit Skizzen von Flügeln, Schnäbeln und Köpfen von Hähnen. In einem zweiten Raum fanden sich Hunderte von Skizzen mit Hähnen, und in einem dritten Raum waren die Wände voll von Zeichnungen mit Hähnen, die auf dem Mist kratzten, mit Nebenbuhlern kämpften, Körner pickten oder den Morgen mit ihrem Krähen ankündigten. Hähne in jeder Bewegung und in jeder Position.
«Siehst du», sagte der Künstler, «die Zeichnung, die dir so mühelos hingeworfen schien, hat mich drei Jahre Arbeit gekostet. Drei Jahre, die ich mit harter Arbeit verbracht habe, um dir in wenigen Augenblicken einen Hahn zeichnen zu können.» Da bezahlte der Kaiser den Preis und erfreute sich an dem schönen Werk.
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Lichtverschmutzung! Auch ein Thema für die private Außenbeleuchtung?
Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages haben im Januar 2019 einen Sachstand bzgl. der Gesetzeslage zur Lichtverschmutzung und der entsprechenden gesetzlichen Regelung herausgegeben.
Die Quintessenz lautet: es ist kompliziert, weil mehrere Vorschriften greifen können. Z. B. Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), des Baugesetzbuchs (BauGB)
und der Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Dabei denken wir doch oft. Dass wir auf unserem Grundstück machen können, was wir wollen. Stimmt grundsätzlich auch. Aber Licht kann auf andere störend wirken.
Lichtimmission ist das Wort der aktuellen Stunde. Grundsätzlich darf Ihr Licht so hell leuchten, wie Sie es wollen, solange es den/die Nachbarn nicht stört. Genau dies meint Lichtimmission: die Stärke, mit der das Licht bei Ihrem Nachbarn ankommt.
So ist es z. B. untersagt, das Gebäude des Nachbarn direkt anzustrahlen. Es gibt darüber hinaus jedoch viele Möglichkeiten den eigenen Vorstellung zu folgen und trotzdem in Frieden mit dem Nachbarn zu leben.
In unserm Sortiment finden Sie für jede Situation die passende Lösung.
Einfach hier klicken und inspirieren lassen: Außenbeleuchtung
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